Neurologie

Erkrankungen des zentralen Nervensystems

Ergotherapie Wollbold Donauwörth Neurologie

Ergo­therapie in der Neurologie

Die Definition Ergotherapie leitet sich aus dem Griechischen „ergein“ ab – „tätig sein“.
Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist, trotz angeborenen oder erworbenen Einschränkungen, die größtmögliche Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit zu erlangen.

Welche Erkrankungen werden behandelt?

  • Schlaganfall
  • Parkinson-Syndrom
  • Multiple Sklerose
  • Schädelhirnverletzungen
  • Degenerative Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Querschnittslähmungen
  • Neurologische Störungen bedingt z.B. durch Traumata und Tumore
  • Plegien aller Art

Welche Ziele hat die Ergotherapie?

  • Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und bahnen normaler Bewegungen
  • Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen / sensorische Integration
  • Verbesserung der zentral bedingten Störungen von Grob- und Feinmotorik zur Stabilisierung sensomotorischer Funktionen
  • Verbesserung von neuropsychologischen Defiziten und Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnis oder Lese-Sinn-Verständnis, das Nachvollziehen von Teilschritten einer Handlung, das Erkennen von Gegenständen oder das Erfassen von Räumen, Zeit und Personen
  • Erlernen von Ersatzfunktionen
  • Entwicklung und Verbesserung der sozio-emotionalen Fähigkeiten, u. a. in den Bereichen der emotionalen Steuerung, der Affekte oder der Kommunikation
  • Förderung von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbstständigkeit
  • Beratung bzgl. geeigneter Hilfsmittel und Änderungen im häuslichen und beruflichen Umfeld, ggf. Herstellung und Anpassung von Hilfsmitteln
  • Stärkung, Förderung oder Wiederherstellung von Selbstwert und Identität

Inhalte der Therapie:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung z.B. nach Bobath und PNF
  • Wahrnehmungsschulung z.B. nach Perfetti und Affolter
  • Training von Alltagsaktivitäten
  • Dinge des täglichen Lebens, z.B. Elemente aus der Küchenarbeit, der Hausarbeit, der täglichen Körperpflege, dem Werken und Schaffen
  • Entspannungsverfahren

Die Behandlung gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Betroffene auf seine Bedürfnisse abgestimmte Handlungskompetenzen erworben hat, auch ohne dass alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt werden konnten.