Informationen

und Serviceleistungen

Serviceleistungen

  • Hausbesuche nach ärztlicher Verordnung (auch in Pflegeheimen)
  • Präventionsangebote (z.B Graphomotorikschulung für Kinder vor der Einschulung)
  • Linkshandtestung nach Dr. Sattler

Information für Ärzte

Das Rezept (Heilmittelverordnung Nr. 18) muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben des Patienten
  • Indikationsschlüssel mit Diagnose
  • Anzahl der Behandlungen
  • Verordnetes Heilmittel (motorisch-funktionell oder sensomotorisch-perzeptiv, mit/ohne thermische Anwendung)
  • Wöchentliche Frequenz der Therapie
  • Unterschrift und Stempel

Bei nachträglichen, handschriftlichen Veränderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen muss eine Bestätigung durch Stempel, Unterschrift und Datum erfolgen.