Serviceleistungen
- Hausbesuche nach ärztlicher Verordnung (auch in Pflegeheimen)
- Präventionsangebote (z.B Graphomotorikschulung für Kinder vor der Einschulung)
- Linkshandtestung nach Dr. Sattler
Information für Ärzte
Das Rezept (Heilmittelverordnung Nr. 18) muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben des Patienten
- Indikationsschlüssel mit Diagnose
- Anzahl der Behandlungen
- Verordnetes Heilmittel (motorisch-funktionell oder sensomotorisch-perzeptiv, mit/ohne thermische Anwendung)
- Wöchentliche Frequenz der Therapie
- Unterschrift und Stempel
Bei nachträglichen, handschriftlichen Veränderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen muss eine Bestätigung durch Stempel, Unterschrift und Datum erfolgen.